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"Hobbygeflügel"

In den letzten Jahren hat die "Hobbygeflügelhaltung"

stark zugenommen. Für die meisten Halter ist nun das Nutzgeflügel Huhn nicht nur zum Ernähren sondern auch zum "liebhaben" da. 

Aber auch bei einer reinen "Liebhaberhaltung" gibt es einige Regeln die befolgt werden müssen. 

Vogelgrippe stand 29.10.2025

⚠️ Achtung Vogelgrippe (Aviäre Influenza) im Anmarsch. 

Auch wenn NOCH keine offizielle Aufstallung angeordnet wurde, sollten Sie sich schon darauf vorbereiten ❗️

ℹ️Hier einige allgemeinen Pflichten des Tierhalters, die Sie auch als Hobbygeflügelhalter einzuhalten haben. 

- Meldung beim zuständigen Vet-Amt und TSK (Tierseuchenkasse)
- Führung eines Bestandsregisters (3Jahre)
( s. Infoblatt LAVES)
- Verendet mehr als 1 Tier in 24h unverzüglich das Vet-Amt kontaktieren 
- Impfpflicht gegen Newcastle 
- AUA-Belege 5 Jahre aufheben

Diese Pflichten ❗️ sollten Ihnen bekannt sein. 

☣️Darüberhinaus gibt es noch allgemeine Biosicherheitzmaßnahmen

- Zutritt fremder Personen vermeiden 
- regelmäßige Schädlingsbekämpfung
- Futter - und Wasserplätze Wildvogelsicher und überdacht, möglichst im Stall
- Futter, Einstreu, Gegenstände unzugänglich für Wildvögel lagern
- vermeiden von direkt/indirekt Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und Wildvögeln
- physische Barriere zwischen Bestand und Gewässern, Feldern wo Wildvögel sich sammeln

🚫 Zusätzlich ist ratsam nicht mit den üblichen Schuhen in den Stall/Voliere einzutreten sondern über eine Desinfektiomswanne oder bestandsspezifische Schuhwerk nachzudenken.

❗️ per Allgemeinverfügung kann auch jeder Landkreis individuelle Verhaltensregeln oder Biosicherheitsmaßnahmen bei der Aufstallungspflicht veranlassen. 

✅️Sie sollten sich regelmäßig ℹ️ informieren, ob Ihr Landkreis betroffen ist. 

📍bei Fragen sind wir gerne für euch da
 

Melde-und Impfpflicht !

Auch für "Hobbygeflügel" besteht eine Melde-und Impfpflicht. 

Melden müssen Sie Ihre Hühner beim zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises und bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. 

Sind sie erst einmal registriert müssen sie einmal jährlich zum Stichtag Ihren derzeitigen Bestand melden. Von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse bekommen sie eine sogenannte VVVO-Nummer (Viehverkers-Verordnungs-Nummer) die wir hier in Ihre Unterlagen aufnehmen müssen. 

Bei uns ist nur die Newcastel Disease (ND) Impfung verpflichtend. 

Diese können sie als Trinkwasserimpfung alle 6 Wochen verabreichen  oder sich einen unserer Impftage per Injektion anschließen. Dafür müssten Sie mit Ihren Hühner zu uns in die Praxis kommen.

Sowohl zur Abgabe als auch zur Impfung bei uns benötigen wir Ihre VVVO-Nummer.

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Impftermin 2026 

Bitte melden Sie sich telefonisch und vereinbaren einen Termin.

Sollten Sie das erste mal kommen, denken Sie bitte an die VVVONr.

 

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Impftermin Herbst  2026

Bitte melden Sie sich telefonisch und vereinbaren einen Termin.

Sollten Sie das erste mal kommen, denken Sie bitte an die VVVONr.

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